Vertragliche Regelungen

Sachaufwands-/Schulträger ist Auftraggeber für die Schulverpflegung

Wenn das Schulessen nicht in Eigenregie in der schuleigenen Küche gekocht wird, gibt es im Allgemeinen einen Vertrag mit einem Verpflegungsanbieter, der das Essen bereitstellt. Verantwortlich für die Organisation der Schulverpflegung ist der Sachaufwands- bzw. Schulträger.

Dieser schließt in der Regel nach einer erfolgten Ausschreibung einen Vertrag mit dem Verpflegungsanbieter. Für die Ausschreibung und im Nachhinein für den Vertrag werden die Leistungsanforderungen an das Schulessen – sprich die Qualitätsanforderungen – formuliert.

Der Auftraggeber sollte die Anforderungen des Vertrages, die die zu erbringenden Qualitäts- und Serviceleistungen des Anbieters betreffen, den Schulen bekannt machen. Nur so können schulische Akteure und Gremien bei der mitwirken.

DGE-Qualitätsstandard und Wünsche der Schule

Werden für die Qualitätsanforderungen an das Schulessen die Empfehlungen des DGE-Qualitätsstandards zugrunde gelegt, ist die Basis für eine gesundheitsfördernde Verpflegung gelegt. Es ist aber durchaus möglich, dass die Wünsche der Schule an das Essen nicht in allen Bereichen mit dem Standard übereinstimmen oder in konkreten Bereichen über die Qualitätsanforderungen, die dort formuliert sind, hinausgehen.

Der Auftraggeber sollte es Schulen ermöglichen sich bei der Erstellung der Leistungsanforderungen mit ihren Wünschen einzubringen. In jedem Fall müssen sich diese Anforderungen konkret auf das Schulessen und die damit verbundenen Serviceleistungen beziehen, eindeutig formuliert werden und sollten in ihrer Einhaltung kontrollierbar sein.

Kontrolle der Leistungskriterien

Für die Kontrolle der Einhaltung des Vertrages ist der Sachaufwands- bzw. Schulträger zuständig. Er ist in der Regel nicht täglich in der Schule anwesend. Qualitätskontrolle ist zumeist nur in Stichproben möglich. Daher ist es von Vorteil, wenn der Verpflegungsanbieter vertraglich zu Eigenkontrollen und zu deren Dokumentation verpflichtet wird. Die Ergebnisse der Eigenkontrollen sollten dem schulischen Essensgremium auch vorgelegt werden. Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser: Ein schulisches Essensgremium (oder Mensa-AG) ist das geeignete Forum, um im engen Austausch mit dem Verpflegungsanbieter die Qualität des Essens zu sichern und zu entwickeln. Das Qualitätsmanagement-Tool der Plattform „Unser Schulessen“ kann dabei wichtige Unterstützung leisten.

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